ASVG: § 4 Abs 2
VwGH 25. 2. 2019, Ra 2019/08/0025
Das Bundesverwaltungsgericht qualifizierte die Tätigkeit einer Reinigungskraft mit näherer Begründung als Dienstverhältnis iSd § 4 Abs 2 ASVG. Hinsichtlich des vom Dienstgeber erhobenen Einwandes, in einem Verfahren des Bundesfinanzgerichtes betreffend Dienstgeberbeiträge sowie Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag habe sich ergeben, dass die Reinigungskraft nicht auf der Grundlage eines Dienstvertrages, sondern eines Werkvertrages tätig gewesen sei, führte das BVwG aus, aus diesem Verfahren ergebe sich keine Bindung hinsichtlich der Frage des Vorliegens eines Dienstverhältnisses nach § 4 Abs 2 ASVG.