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Pflicht zur Übermittlung von Lohnunterlagen an GKK nur auf ausdrückliches Verlangen

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6645/7/2019 Heft 6645 v. 18.4.2019

LSD-BG: § 14 Abs 2, § 27 Abs 1

Gemäß § 14 Abs 2 LSD-BG haben Arbeitgeber von Arbeitnehmern, die dem ASVG unterliegen, der zuständigen Gebietskrankenkasse Einsicht in die für die Lohnkontrolle erforderlichen Unterlagen zu gewähren und auf Verlangen der GKK die Unterlagen oder Ablichtungen zu übermitteln.

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