Am 4. 4. 2019 hat das BMF einen Begutachtungsentwurf zu einem Bundesgesetz im Nationalrat eingebracht, mit dem ein Digitalsteuergesetz 2020 erlassen und das UStG 1994 geändert werden sollen. Hauptgesichtspunkte des Entwurfs sind die Einführung einer Digitalsteuer auf Onlinewerbung mit Österreichbezug und einer Informationsverpflichtung für Plattformen (Online-Marktplätze) inkl Haftung bei Verstoß gegen Sorgfaltspflichten (ab 2020) sowie die Abschaffung der Steuerbefreiung bei Lieferungen von Waren aus Drittländern bis € 22,-, die Ausweitung des One-Stop-Shop auf B2C-Dienstleistungen und Versandhandelsumsätze und der Entfall der Lieferschwelle beim innergemeinschaftlichen Versandhandel (ab 2021). Überdies sollen ab 2021 Online-Plattformen (Online-Marktplätze) für Zwecke der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen aus Drittstaaten an Private (Endkunden) als Lieferer und Steuerschuldner gelten. (Ministerialentwurf 4. 4. 2019, 132/ME NR 26. GP )