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Freiwillige oder verbilligte Mahlzeiten

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6645/2/2019 Heft 6645 v. 18.4.2019

Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Dienstgeber seinen Dienstnehmern freiwillig zur Verfügung stellt, sind steuer- und sozialversicherungsfrei. In der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgeber-Magazins NÖDIS gibt die NÖGKK eine kompakte Übersicht über die Voraussetzungen der Beitragsfreiheit, beantwortet häufig gestellte Fragen und weist insbesondere auch darauf hin, dass seit dem LStR-Wartungserlass 2018 (siehe ARD 6632/20/2019) die abgabenfreie Ausgabe von Gutscheinen für Mahlzeiten nun auch über eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte App möglich ist. ( Quelle: NÖDIS Nr 6, April 2019)

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