Die mit 1. 1. 2019 erfolgte SV-Umstellung betrifft - auch wenn es sich um ein eher "EDV-lastiges" Thema handelt - alle, die in der Personalverrechnung tätig sind. Die Autoren beantworten daher wichtige Praxisfragen zur monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) aus der Sicht der Personalverrechnung. Ua wird die Frage beantwortet, bis wann die monatlichen Beitragsgrundlagen im Selbstabrechnerbetrieben und in Vorschreibebetrieben zu erstatten sind und in welchen Fällen eine Anmeldekorrektur nötig ist. Hinsichtlich Änderungsmeldungen wird darauf hingewiesen, dass diese nur mehr selten erforderlich sind, und zwar beim Wechsel ins BMSVG-System, beim Wechsel vom BMSVG-System ins BUAK-System aufgrund Arbeitskräfteüberlassung und beim Wechsel von geringfügig auf vollversichert, wenn diese Versicherungsveränderung vor dem Monatsende bekannt wird. Hingewiesen wird weiters ua darauf, dass sich bei Arbeits- und Entgeltbestätigungen für Kranken- und Wochengeld einstweilen keine Änderungen ergeben und dass es für die Dienstgeber die Möglichkeit einer sanktionsfreien Rollung innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten gibt - dies gilt allerdings nur für Selbstabrechner, nicht jedoch für Vorschreibebetriebe.