EStG: § 67 Abs 6
Eine nur im Fall einer Arbeitgeberkündigung zugesagte zusätzliche kollektivvertragliche Abfertigung kann auch dann nach § 67 Abs 3 bzw Abs 6 EStG mit 6 % begünstigt besteuert werden, wenn sich der Arbeitnehmer unter dem Eindruck einer bevorstehenden Kündigung entschlossen hat, einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses zuzustimmen.