FamZeitbG: § 2 Abs 4
Der Anspruch eines unselbstständig erwerbstätigen Vaters auf Familienzeitbonus geht nicht dadurch verloren, dass der mit dem Dienstgeber vereinbarte Zeitraum der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wenige Tage (hier: vier Tage) über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgeht.