DHG: § 2
OGH 27. 2. 2019, 9 ObA 16/19x
Im vorliegenden Fall hat der hier beklagte Arbeitnehmer, der - wie aus den Ausführungen des Berufungsgerichts (OLG Wien 17. 12. 2018, 8 Ra 42/18g) hervorgeht - Obmann-Stellvertreter eines Vereins war, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Der klagende Verein begehrt vom Obmann-Stellvertreter Schadenersatz nach dem DHG und wirft diesem ua grobe Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Antragstellung auf Insolvenzeröffnung vor. Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab, der OGH bestätigte nun die Rechtsansicht der Vorinstanzen mit der folgenden Begründung: