vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Satzung des KV des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6644/1/2019 Heft 6644 v. 11.4.2019

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 2. 2019 der Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt. Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf das Bundesland Vorarlberg und auf alle Anbieter sozialer und/oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen, ausgenommen öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Heilbade-, Kur- und Krankenanstalten, Rettungs- und Sanitätsdienste, private Kindergärten, private Kinderbetreuung, private Spielgruppen sowie Einrichtungen der Kinderbetreuung durch Tagesmütter(-väter). (BGBl II 2019/89)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte