KV-OÖ Landes-Hypothekenbanken: § 1 idF 2000, § 3 idgF
OGH 24. 1. 2019, 9 ObA 89/18f
Im vorliegenden Fall war als Vorfrage für den geltend gemachten Entgeltfortzahlungsanspruch des Klägers die Anwendbarkeit des Kollektivvertrags für die Angestellten der OÖ Landes-Hypothekenbanken in der ab 1. 4. 2000 geltenden Fassung strittig. In dieser - bis 31. 1. 2009 geltenden - Fassung waren ua Dienstnehmer mit Sonderverträgen vom Geltungsbereich ausgenommen, soweit nicht in den Sonderverträgen anderes vereinbart ist; solche Sonderverträge konnten nur mit Direktoren, leitenden Ange-