RL 86/653/EWG : Art 17
Zu einem französischen Vorabentscheidungsersuchen hat der EuGH klargestellt, dass die Ausgleichs- und Schadenersatzregelung gemäß Art 17 Abs 2 und 3 der RL 86/653/EWG (HandelsvertreterRL) für den Fall der Beendigung des Handelsvertretervertrags auch dann anwendbar ist, wenn die Beendigung während der in diesem Vertrag festgelegten Probezeit eintritt.