BAO: § 245 Abs 1
BFG 18. 12. 2018, RV/7104965/2018
Ob und wann eine mit Telefax gesendete Eingabe tatsächlich bei der Abgabenbehörde eingelangt ist, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung zu beantworten ist. So hat die herrschende Rechtsprechung des VwGH einen Sendebericht mit dem Vermerk "OK" bislang nicht als Beweis für die vollständige Übermittlung eines Schriftstückes angesehen. Ob trotz dieses Vermerks die Datenübertragung missglückt sei, könne nicht gesagt werden, da es technisch auch möglich wäre, dass das Sendegerät einen solchen "OK"-Vermerk wiedergebe, wenn die Datenübertragung aufgrund einer Störung im öffentlichen Netz missglückt sei. Der Sendebericht gebe vielmehr nur die Herstellung der Verbindung zwischen dem Sende- und dem Empfangsgerät wieder.