ASVG: § 255 Abs 2
OGH 22. 1. 2019, 10 ObS 134/18f
Der Antrag des Klägers auf Gewährung einer Invaliditätspension wurde von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt und den Vorinstanzen abgelehnt, weil der Kläger innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag nicht zumindest 90 Pflichtversicherungsmonate einer berufsschutzerhaltenden Erwerbstätigkeit oder als Angestellter ausgeübt hat und deshalb kein Berufsschutz gegeben sei. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt seien ihm noch verschiedene Verweisungstätigkeiten wie Verpackungs-, Einschlicht- und Sortierarbeiten oder Hilfsarbeitertätigkeiten in der Elektroindustrie möglich.