Das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen BGBl 1970/390 idF BGBl III 2010/135 zwischen Österreich und Großbritannien stammt noch aus dem Jahr 1969 und ist - trotz mehrfacher Revisionen - veraltet und entspricht nicht mehr dem neuesten Standard der OECD. Mit dem nunmehr kundgemachten neuen Abkommen sollen ua Steuerumgehungen und Gewinnverlagerungen bekämpft werden, da multinationale Unternehmen oft Differenzen zwischen nationalen Bestimmungen nutzen, um Steuerschulden zu reduzieren oder sogar zu beseitigen. Das Abkommen soll dies künftig verhindern und gleichzeitig die internationalen Standards der OECD sicherstellen. Außerdem sieht die Bundesregierung darin eine Möglichkeit zum Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen mit Großbritannien sowie zur Berücksichtigung möglicher Auswirkungen des Brexit.