Elektronische Daten sind heute die wichtigste Informationsquelle für forensische Untersuchungen. Die Zulässigkeit der Einsichtnahme in E-Mails und Arbeitsmittel (wie zB Handy, Laptop oder Tablet) im Rahmen einer eDiscovery hängt dabei maßgeblich von der Vereinbarung einer allfälligen Privatnutzung ab. Um forensische Untersuchungen bei Verdachtsfällen zu erleichtern, empfehlen die Autoren die Privatnutzung der beruflichen E-Mail-Adresse sowie der Arbeitsmittel (wenn nicht gleich gänzlich zu untersagen) nur unter gleichzeitiger Einräumung eines Kontrollrechts des Arbeitgebers zu gewähren. Ob für die Durchführung einer eDiscovery im Rahmen forensischer Untersuchungen eine Betriebsvereinbarung erforderlich ist, ist von der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt; nach Ansicht der Autoren ist eine Betriebsvereinbarung nur dann erforderlich, wenn der Ablauf einer eDiscovery bzw forensischen Untersuchung standardisiert wird oder eine eDiscovery ausnahmsweise als generelle Maßnahme zu werten ist. Zuletzt zeigt der Artikel noch mögliche arbeitsrechtliche Maßnahmen anlässlich einer eDiscovery auf.