EStG: § 16 Abs 1 Z 4 lit e
Beiträge zu einer Krankenversicherung aufgrund einer ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht sind als Werbungskosten nur insoweit abzugsfähig, als sie die österreichische Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigen.
EStG: § 16 Abs 1 Z 4 lit e
Beiträge zu einer Krankenversicherung aufgrund einer ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht sind als Werbungskosten nur insoweit abzugsfähig, als sie die österreichische Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigen.