Am 27. 2. 2019 wurde im Nationalrat als Reaktion auf das EuGH-Urteil zum Karfreitag (Rs C-193/17 , Cresco Investigation GmbH, ARD 6634/7/2019) eine Novelle mehrerer Gesetze beschlossen, unter anderem des Arbeitsruhgesetzes.1 Die vom EuGH als gleichheitswidrig erkannte Bestimmung des § 7 Abs 3 ARG wurde ersatzlos gestrichen, wodurch der Karfreitag seine Stellung als Feiertag für Angehörige bestimmter Konfessionen verloren hat. Stattdessen wurde ein Recht auf einen einseitigen Urlaubsantritt geschaffen, welches als "persönlicher Feiertag" bezeichnet wird.