AVRAG: § 7d Abs 1 idF vor BGBl I 2016/44
VwGH 18. 1. 2019, Ra 2018/11/0248
Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden über den Revisionswerber als nach außen vertretungsbefugtem Organ einer in Ungarn ansässigen Gesellschaft Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen wegen Übertretung des § 7d Abs AVRAG idF vor BGBl I 2016/44 verhängt, weil es die von ihm vertretene Gesellschaft als Arbeitgeberin von namentlich genannten, nach Österreich als Isolierungsfacharbeiter entsendeten Arbeitnehmern unterlassen habe, in der genannten Bestimmung angeführte Unterlagen - so insbesondere die Unterlagen betreffend die Lohneinstufung - am Arbeitsort (Baustelle) bereitzuhalten, zumal lediglich die jeweiligen Arbeitsverträge bereitgehalten worden seien.