ABGB: § 879, § 1486
OLG Wien 20. 12. 2018, 10 Ra 83/18a
Im vorliegenden Fall enthielt der Dienstvertrag eines Sales Managers unter dem Punkt Verfall ua folgende Klausel: "Insoweit es keine gesetzliche oder kollektivvertragliche Regelung gibt, muss der Arbeitnehmer sämtliche offenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bei sonstigem Verfall binnen drei Monaten ab Fälligkeit beim Arbeitgeber schriftlich geltend machen. Eine gerichtliche Geltendmachung hat innerhalb weiterer drei Monate nach der Geltendmachung beim Arbeitgeber zu erfolgen."