ABGB: § 1491
OGH 19. 7. 2018, 8 ObA 35/18g
Die Rechtsprechung, dass ein Dienstgeber, der seiner kollektivvertraglichen Verpflichtung zur monatlichen Lohnabrechnung nicht nachgekommen ist, gegen Treu und Glauben verstoße, wenn er sich auf eine Verfallsklausel im Kollektivvertrag beruft, ist nicht dahingehend zu verstehen, dass die Verletzung der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abrechnung ohne Weiteres und immer dem Arbeitgeber das Recht nimmt, den Verfall von Ansprüchen einzuwenden. Ein allgemeiner Rechtssatz, dass sich der Arbeitgeber immer dann nicht auf die Verfallsklausel aus einem KV berufen könne, wenn er selbst gegen kollektivvertragliche Bestimmungen verstoßen habe, ist dem Gesetz fremd (vgl OGH 10. 4. 1996, 9 ObA 27/96, ARD 4831/31/97; RIS-Justiz RS0051974 [T1 und T3]).