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Mehrfache Kollektivvertragsangehörigkeit in Mischbetrieb: Rettungsdienst oder Personenbeförderung?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6639/8/2019 Heft 6639 v. 7.3.2019

ArbVG: § 9 Abs 3

Besteht bei einem mehrfach kollektivvertragsangehörigen Arbeitgeber keine organisatorische Trennung in Haupt- und Nebenbetriebe und keine organisatorische Abgrenzung in Betriebsabteilungen, so findet jener Kollektivvertrag Anwendung, der für den fachlichen Wirtschaftsbereich gilt, der für den Betrieb die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung hat.

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