Das BMF hat die neuen Modalitäten für einen Befreiungsbescheid zur Vermeidung der Abzugssteuer bei der Überlassung von Arbeitskräften vom Ausland nach Österreich bzw die Rückerstattung einbehaltener Abzugssteuer im Erlass vom 29. 1. 2019, BMF-010221/0028-IV/8/2019, BMF-AV Nr 12/2019, ARD 6636/20/2019, zusammengefasst. Die Anträge sind nur mehr Online möglich. Für einen Befreiungsantrag ist das Formular ZS-RD-BEFBESCH, für die Rückzahlung das Formular ZS-RD-AKÜ zu verwenden. Der Rückzahlungsantrag kann nur mehr nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, was zu einem massiven Liquiditätsnachteil führen wird. ( Quelle: http://www.entsendung.at ; zu den Formularen siehe in der Formulardatenbank des BMF unter https://service.bmf.gv.at )