Der Beitrag behandelt die gesetzliche Regelung geringfügiger Beschäftigungen und illustriert die Berechnung der abgabenmäßigen Belastung anhand von Beispielen. Nach Ansicht der Autorin ist die vom Gesetzgeber mit dem Meldepflicht-Änderungsgesetz, BGBl I 2015/79, bezweckte Vereinfachung der Bestimmung zur Geringfügigkeitsgrenze keinesfalls erreicht worden. Auch nicht nachvollziehbar erscheint für Königshofer die Regelung bzw Ansicht des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung fallweise Beschäftigter, wonach keine Zusammenrechnung der in einem Kalendermonat erzielten Entgelte erfolgt. Liegen demnach die täglich erzielten Entgelte unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze, liegt im betreffenden Monat kein vollversichertes Dienstverhältnis vor. Da es für den betroffenen Arbeitnehmer jedoch zu einer Nachversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung kommt, wenn das gesamte laufende Monatsentgelt - unter Berücksichtigung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage - die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, führt der von der Sozialversicherung eröffnete Weg der Geringfügigkeit für den Dienstnehmer schlussendlich zu demselben abgabenrechtlichen Ergebnis wie bei gegebener Vollversicherung bzw insoweit noch zu einer Verschlechterung, als damit eine arbeitslosenversicherungspflichtige Tätigkeit nicht begründet wird.