MSchG: § 10 Abs 3
OLG Wien 23. 11. 2018, 7 Ra 77/18x
Nach § 10 Abs 3 MSchG kann die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin dann rechtswirksam ausgesprochen werden, wenn zuvor die Zustimmung des Arbeitsgerichts eingeholt wurde.
MSchG: § 10 Abs 3
OLG Wien 23. 11. 2018, 7 Ra 77/18x
Nach § 10 Abs 3 MSchG kann die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin dann rechtswirksam ausgesprochen werden, wenn zuvor die Zustimmung des Arbeitsgerichts eingeholt wurde.