Mit 1. 2. 2019 werden die KV-Löhne und KV-Gehälter, die Ist-Löhne und Ist-Gehälter, die ALT-Gehaltssysteme sowie die Zulagen und Zuschläge um 3,2 % erhöht. Die Lehrlingsentschädigungen werden ebenfalls um 3,2 % erhöht, zusätzlich gibt es eine Einmalzahlung von € 100,-. Im Rahmenrecht kam es ua zu folgenden Änderungen:
Erweiterung des Begriffes mobiler Bereich und klare Regeln für geteilte Dienste