BAO: § 240a
Erlass des BMF vom 29. 1. 2019, BMF-010221/0028-IV/8/2019, BMF-AV Nr 12/2019
In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO durch das Jahressteuergesetz 2018, BGBl I 2018/62, und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen.