Zur Modernisierung des Verfahrens zur Erstattung österreichischer Quellensteuern wurde mit dem Jahressteuergesetz 2018, BGBl I 2018/62, eine elektronische Vorausmeldung eingeführt. Dazu regelt die kürzlich durch BGBl II 2019/22 kundgemachte Verordnung, die mit 1. 1. 2019 in Kraft getreten ist, neben dem Verfahren und der Form auch den Inhalt der Vorausmeldung betreffend Rückzahlung oder Erstattung österreichischer
KESt (§ 3 Abs 1),