Bis spätestens 28. 2. 2019 sind die Lohnzettel Finanz/SV für alle am Ende des Kalenderjahres 2018 beschäftigten Dienstnehmer (auch für geringfügig Beschäftigte) via ELDA zu übermitteln. Für freie Dienstnehmer ist, da sie der Einkommensteuerpflicht unterliegen, anstelle des Formulars L 16 das Formular E 18 zu verwenden (Mitteilung nach § 109a EStG), zusätzlich sind die sv-rechtlichen Daten (Beitragsgrundlage, BV-Beitrag etc) mit dem Formular L 16 zu melden. Zu beachten ist, dass gewisse Beendigungsansprüche (Urlaubsersatzleistung, Kündigungsentschädigung) die Pflichtversicherung verlängern. Gehen diese über den Jahreswechsel hinaus, sind ein Lohnzettel für 2018 und die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGM) für die entsprechenden Monate im Jahr 2019 zu erstellen.