Für den Dienstgeber bedeutet die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) eine umfangreiche Neuordnung des Melde- und Abrechnungssystems, aber auch eine deutliche Reduktion der Komplexität durch die Ablösung des Beitragsgruppenschemas. Der Beitrag gibt einen Überblick über das modular gestaltete Tarifsystem. Die Basis des neuen Tarifsystems bildet die Beschäftigtengruppe (zB B001 für Arbeiter, B002 für Angestellte). Die "Ergänzung zur Beschäftigtengruppe" beinhaltet zusätzliche Angaben zur Versicherung und/oder Verrechnung (zB E01 Nachtschwerarbeit, E02 Schlechtwetter) und bildet gemeinsam mit der Beschäftigtengruppe die sog "Tarifgruppe". Nebenbeiträge wie die AK-Umlage oder der IESG-Zuschlag werden ebenfalls innerhalb der Tarifgruppe geregelt. Schließlich gibt es noch Zu- und Abschläge, um individuelle Besonderheiten der Verrechnung abzubilden. Die Abschläge ersetzen in erster Linie die Rückverrechungsgruppen für die Minderung der Arbeitslosenversicherung, neu gegründete Betriebe und den Pensionsbonus. Die Zuschläge ersetzen etwa die Verrechnungsgruppen für das Serviceentgelt für die e-card oder die pauschalierte Dienstgeberabgabe. Eine ausführliche Beispielsammlung verdeutlicht abschließend das Zusammenwirken der drei Säulen des Tarifsystems.