vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verwendung von Betriebsmitteln für private Zwecke

Thema - ArbeitsrechtDr. Andreas GerhartlARD 6634/5/2019 Heft 6634 v. 31.1.2019

Dass Betriebsmittel für dienstliche (und nicht für private) Zwecke zu verwenden sind, leuchtet unmittelbar ein. Von diesem Grundsatz bestehen aber auch Ausnahmen, die überdies davon abhängen, ob und bejahendenfalls welche näheren Regelungen dazu getroffen wurden. Eine etwas eingehendere Betrachtung lohnt sich daher.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte