Das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche internationale Organisationen räumt seit 2016 NGOs die Möglichkeit zur Anerkennung als Quasi-Internationale Organisation (QuIO) ein. Die Anerkennung dieses Status gewährt eine Reihe von abgabenrechtlichen Privilegien wie etwa die Befreiung von der Kommunalsteuer oder die Befreiung der Arbeitnehmer der Organisation von der Einkommensteuer auf Aktivbezüge, die sie für ihre Dienste von der Organisation in Bezug auf ihre amtliche Tätigkeit erhalten. Welche Organisationen im Kalenderjahr 2019 die Voraussetzungen für die Anerkennung des Status einer QuIO erfüllen, wurde in der Verordnung BGBl II 2018/348 festgestellt.