In ihrer aktuellen Frage im Jänner 2019 widmet sich die Steiermärkische Gebietskrankenkasse der Beitragsabrechnung. Für das Jahr 2018 ist - wie bisher - ein Lohnzettel (L16) für jeden Dienstnehmer bis spätestens 28. 2. 2019 zu übermitteln. Ab dem Beitragszeitraum Jänner 2019 übernimmt die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung sowohl die Funktion der früheren Beitragsnachweisung als auch des Lohnzettels. Sollten Zeiten vom Jahr 2018 in das Jahr 2019 hinüberreichen (zB im Falle einer Urlaubsersatzleistung), ist für 2018 ein Lohnzettel zu erstatten und für jene Zeiträume, die das Jahr 2019 betreffen, eine mBGM. Diese Thematik wird anhand eines Praxisbeispiels veranschaulicht. ( Quelle: www.stgkk.at )