Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG) hat ein neues Verfahrensregime gebracht. Seit 1. 7. 2017 gibt es damit ein stärkeres Zusammenwirken zwischen den Gebietskrankenkassen (und der Finanzverwaltung) mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und jener der Bauern. Die Anrechnung bereits bezahlter Sozialversicherungsbeiträge durch das neue Rückabwicklungsverfahren bringt im Falle einer Umqualifizierung finanzielle Entlastungen. Zum Inhalt: