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Änderung des ASVG - BGBl

Neue VorschriftenSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6632/18/2019 Heft 6632 v. 17.1.2019

BGBl I 2019/8, ausgegeben am 9. 1. 2019

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Drittanstellung von Geschäftsführern

Die Überlassung von Arbeitskräften zur Ausübung einer Organfunktion, wie insbesondere im Unternehmensverbund üblich, ist nach herrschender Lehre arbeitsrechtlich, steuerrechtlich und gesellschaftsrechtlich zulässig. Auch sozialversicherungsrechtlich wurde dies in jahrelanger Praxis anerkannt.

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