ABGB: § 1158 Abs 1
OLG Linz 5. 12. 2018, 12 Ra 68/18h
Der beklagte Arbeitgeber betreibt ein Hotel, einen Saisonbetrieb, wobei die Sommersaison bis Ende Oktober dauert. Die Klägerin war dort als Restaurantfachfrau beschäftigt. Vereinbart war ein befristetes Dienstverhältnis für die Dauer von 19. 5. bis