Die Abgrenzung des Subunternehmers vom Arbeitskräfteüberlasser (Stichwort "versteckte Arbeitskräfteüberlassung") bereitet in der Praxis oftmals Probleme. Es handelt sich dabei um kein bloß theoretisches Problem, weil an die Qualifikation als den einen oder anderen Vertragstyp zahlreiche unterschiedliche Rechtsfolgen in den verschiedensten Rechtsgebieten geknüpft sind. Die wesentlichen Unterschiede werden im Folgenden dargestellt.