Da kein Bundesland die Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung in Anspruch genommen hat, beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag ab 1. 1. 2019 bundesweit nach wie vor 1 % der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage. Davon entfallen 0,50 % auf den Dienstgeber und 0,50 % auf den Dienstnehmer. ( Quelle: NÖDIS Nr 1/8. 1. 2019)