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Wohnbauförderungsbeitrag

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6632/5/2019 Heft 6632 v. 17.1.2019

Da kein Bundesland die Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung in Anspruch genommen hat, beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag ab 1. 1. 2019 bundesweit nach wie vor 1 % der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage. Davon entfallen 0,50 % auf den Dienstgeber und 0,50 % auf den Dienstnehmer. ( Quelle: NÖDIS Nr 1/8. 1. 2019)

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