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Neuregelung der Entgeltfortzahlung gilt nicht für den KV-Banken

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6632/1/2019 Heft 6632 v. 17.1.2019

Nach Ansicht des Hauptverbandes gelten die neuen Krankenstandsregelungen im AngG aufgrund der Übergangsbestimmungen in Art X Abs 2 Z 17 und 18 AngG im Anwendungsbereich des Kollektivvertrages für die Angestellten bei Banken und Bankiers vorerst noch nicht. ( Quelle: WIKU-Personalaktuell 22/2018, 10)

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