EStG 1988: § 47 Abs 2
Ist das Vertragsverhältnis eines (nicht wesentlich beteiligten) Geschäftsführers "ausdrücklich" von keiner Weisungsbindung geprägt und wird nach den tatsächlich verwirklichten Verhältnissen des Einzelfalles davon auch nicht abgewichen, so liegt kein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs 2 EStG 1988 vor.