UStG 1994: § 4
VwGH 13. 9. 2018, Ra 2016/15/0039
Bietet ein Zeitungsverlag den Bezug einer Tageszeitung für zwei Monate und zusätzlich eine Jahres-Vignette für Personenkraftwagen bis 3,5 t als Sonderabonnement an, so erbringt er dadurch zwei selbstständige, voneinander getrennte Hauptleistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen. Die erste Hauptleistung ist die Lieferung der Tageszeitung für einen Zeitraum von zwei Monaten (10%iger Steuersatz) und die zweite Hauptleistung ist die Lieferung einer Vignette (20%iger Steuersatz). Wird für beide Hauptleistungen nur ein gemeinsames Pauschalentgelt geleistet, so ist eine Aufteilung dieses Entgelts im Verhältnis der Einzelverkaufspreise einer Vignette und eines normalen Zeitungsabonnements vorzunehmen.