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Vorsteuerabzug für Wohnmobil

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterinnen: Birgit Bleyer/Barbara TumaARD 6629/15/2018 Heft 6629 v. 20.12.2018

UStG: § 12 Abs 2 Z 2 lit b

Wohnmobile sind Spezialfahrzeuge, die überwiegend für Schlaf- oder Aufenthaltszwecke ausgestattet sind. Da es sich bei Wohnmobilen somit nicht um Personen- oder Kombinationskraftwagen handelt und der Vorsteuerausschluss des § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG 1994 nur für "Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträder" gilt, sind Wohnmobile nicht von der Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG 1994 erfasst.

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