Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nach dem Gleichbehandlungsgesetz können sowohl vor der Gleichbehandlungskommission als auch vor Gericht ausgetragen werden. Die Rollen sind meist klar verteilt: Während Arbeitnehmer Ansprüche unter Berufung auf eine Diskriminierung geltend machen, wollen Arbeitgeber die Ansprüche naturgemäß abwehren. Der vorliegende Beitrag bietet am Beispiel einer allfälligen Diskriminierung bei der Nichtübernahme von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einen Überblick, wie das prozessuale Vorgehen auf beiden Seiten oftmals von taktischen Überlegungen und entgegenstehenden Interessenlagen geprägt ist.