vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berufsschutz als angelernte Köchin/Kellnerin?

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6628/15/2018 Heft 6628 v. 13.12.2018

ASVG: § 255 Abs 2

OGH 13. 9. 2018, 10 ObS 93/18a

Die Klägerin, die eine Lehre als Kellnerin (Restaurantfachfrau) zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen hat und auch den Beruf der Köchin nicht erlernt hat, hat im Rahmenzeitraum von 1. 6. 1997 bis 31. 5. 2012 gesamt 105 Monate der Pflichtversicherung erworben. Entscheidend für die Beurteilung der Frage, ob die Klägerin in diesem Zeitraum überwiegend (§ 255 Abs 2 Satz 2 ASVG) in einem angelernten Beruf tätig war, ist ihre Tätigkeit bei einer OEG im Zeitraum von 29. 4. 2003 bis 27. 12. 2004. Dort arbeitete sie als Altenpflegerin im 24-Stunden-Takt. Neben der medizinischen Betreuung bereitete sie für die zu pflegenden Personen auch die Mahlzeiten zu und servierte diese. Fallweise bereitete sie die Mahlzeiten auch für deren Familienmitglieder zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte