GewO 1859: § 82 lit d, § 82 lit f
Nimmt sich ein Arbeiter wiederholt Bierdosen aus den zum Verkauf bestimmten Beständen des Arbeitgebers, ohne diese zu bezahlen, und konsumiert das Bier entgegen einem ausdrücklichen betrieblichen Alkoholverbot während des Dienstes, rechtfertigt dieses Fehlverhalten den Arbeitgeber zur Entlassung des Arbeitnehmers.