AVRAG: § 2d Abs 1
OLG Wien 16. 10. 2018, 10 Ra 31/18d
Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die Arbeitnehmerin, die ihr Dienstverhältnis zum klagenden Arbeitgeber gekündigt hat, zum Rückersatz der Kosten eines von ihr absolvierten Lehrgangs verpflichtet werden kann. Im Rahmen einer "Bildungsvereinbarung" wurden die Höhe der Kosten und die Bedingungen der Rückzahlung näher festgelegt.