Mit Wirksamkeit ab 1. 11. 2018 kommt es für die rund 130.000 Arbeiter und Angestellten der metalltechnischen Industrie rückwirkend zu folgendem KV-Abschluss:
Mindestlöhne/Grundgehälter und Ist-Löhne/-Gehälter: +3,0 % bis +3,6 % (durchschnittlich +3,46 %; Mindestbetrag € 80,-)