EStG: § 16, § 20 Abs 1 Z 2 lit a
BFG 24. 9. 2018, RV/7100222/2018
Im vorliegenden Fall begehrte ein als Posaunist tätiger Berufsmusiker die Anerkennung der Kosten für Zahnimplantate als Werbungskosten. Er führte aus, dass beim Ansetzen des Mundstückes an den unteren und oberen Schneidezähnen ein Gegendruck entsteht, weshalb die Gebisssanierung mit fest sitzenden Schneidezähnen für die konkrete Berufsausbildung unmittelbar notwendig sei. Im Gegensatz zum Finanzamt wird diese Ansicht vom BFG geteilt: