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Anpassungsfaktor für 2019

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LIndmayrARD 6625/2/2018 Heft 6625 v. 22.11.2018

Mit Verordnung des BMASGK wurde der Anpassungsfaktor für das Jahr 2019 mit 1,020 festgesetzt (dies entspricht der durchschnittlichen Inflationsrate von August 2017 bis Juli 2018; BGBl II 2018/282).

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