Mit BGBl II 2018/254 wurde kürzlich eine Änderung der Grenzwerteverordnung kundgemacht, mit der eine Anpassung an die 4. Richtgrenzwerte-Richtlinie (RL 2017/164/EU ) sowie an die CLP-Verordnung (2008/1272/EC) und eine Berichtigung der H-Markierungen erfolgt ist. In einem Erlass des BMASGK werden die erfolgten Änderungen näher erläutert. (BMASGK-461.202/0015-VII/A/4/2018)