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Ausnahme vom NÖ-GVBG bei bloß vorübergehenden Tätigkeiten

RechtsprechungVertragsbedienstetenrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6620/9/2018 Heft 6620 v. 18.10.2018

NÖ-GVBG: § 1 Abs 3 Z 1

OGH 21. 3. 2018, 9 ObA 21/18f

Gemäß § 1 Abs 3 Z 1 NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (NÖ-GVBG) sind die Bestimmungen dieses Gesetzes auf Vertragsbedienstete, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband stehen, dann nicht anzuwenden, wenn das Dienstverhältnis nur zur Vertretung von vorübergehend vom Dienst abwesenden Bediensteten oder für andere vorübergehende Tätigkeiten begründet wird und dessen Dauer ein Monat nicht übersteigt.

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